Was passiert, wenn man angezeigt wird?

„Ich zeig´ dich an!“ Vielleicht hat Ihnen jemand mal damit gedroht – selbst wenn Sie sich vielleicht überhaupt kein strafbares Verhalten zu Schulden kommen ließen. Oder Sie haben durch die Polizei erfahren, dass jemand Sie angezeigt hat. Das ist aber erst einmal kein Grund zur Panik. Hier erfahren Sie, was eine Anzeige ist und wie Sie sich am besten verhalten sollten.

Eine Strafanzeige gegen Sie liegt vor, wenn jemand der Polizei oder Staatsanwaltschaft gegenüber äußert, dass Sie eine Straftat begangen hätten. Das ist sogar anonym möglich. Nach einer Anzeige nimmt die Polizei Ermittlungen auf, um zu prüfen, ob auch tatsächlich eine Straftat begangen wurde. Das heißt, sie befragt Zeugen, sichert Beweise und schreibt Sie als Beschuldigten an mittels einer Vorladung. Das heißt aber nicht, dass es in jedem Fall zu einer Anklage und einem Gerichtsverfahren kommt. Die Staatsanwaltschaft entscheidet später, ob Anklage erhoben wird oder das Verfahren (mangels Beweisen oder aus anderen Gründen) eingestellt wird.

Wenn Sie eine Vorladung bekommen haben, sollten Sie dort nicht erscheinen, keine Aussagen tätigen und Kontakt mit einer Strafverteidigerin aufnehmen. Lesen Sie hierzu meinen Artikel „Wie reagiere ich richtig auf eine Vorladung?“.

Zu unterscheiden ist die Strafanzeige vom Strafantrag. Bei bestimmten Delikten (Antragsdelikte, wie z.B. Beleidigung) ist es für die Strafverfolgung notwendig, dass der Betroffene (in der Regel innerhalb von 3 Monaten nach Kenntnis) einen Antrag stellt, dass diese Tat auch verfolgt werden soll. Nach neuer Rechtslage ist hierfür nicht mehr zwingend vorgeschrieben, dass der Antrag schriftlich gestellt oder zu Protokoll gegeben werden muss. Der Strafantrag kann also auch z.B. mündlich bei der Polizei gestellt werden. Das geht allerdings nicht anonym, weil die Identität der Person und ihr Wille, dass die Tat verfolgt werden soll, feststehen müssen.

Eine Anzeige ist zwar ernstzunehmen, da daraus Ermittlungsmaßnahmen der Polizei folgen können, aber es bedeutet nicht, dass Sie dadurch bereits vorbestraft sind oder Sie am Ende tatsächlich zu einer Strafe verurteilt werden. Gerade wenn Sie nicht vorbestraft sind, ist es oft möglich, eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen, sodass sich die Sache erledigt. Selbst wenn es zu einem Strafverfahren kommen sollte, können Sie mit frühzeitiger anwaltlicher Unterstützung Schadensbegrenzung betreiben.

Dieser Artikel dient nur der allgemeinen Information.

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